Recht für Helfer
Spenden zu Gunsten von Betroffenen und Geschädigten durch Klimaaktivisten
Was ist Recht für Helfer?
Wir möchten Bürger unterstützen, die durch illegale Aktionen der Vereinigung „Letzte Generation“ in juristische Schwierigkeiten geraten sind, indem sie Gegenmaßnahmen zu den illegalen Straßenblockaden ergriffen haben.
Die „Letzte Generation“ ist eine Vereinigung, deren übergeordnetes Ziel es ist, Klimaschutzmaßnahmen zu erwirken. Zu Erreichung dieses Ziels brechen die Mitglieder der „Letzten Generation“ bewusst das Gesetz. Die „Letzte Generation“ finanziert sich über Spendengelder. So haben diese nach eigenen Angaben im Jahr 2022 um die 930.000 € an Spendengeldern vereinnahmt. Aus diesem Spendentopf werden die juristischen Folgekosten für die Aktivisten beglichen.
Die Aktionen der Mitglieder der „Letzte Generation“ reichen von Straßenblockaden, Blockaden von Flughäfen und Lieferzufahrten bis zu Beschmieren von Kunstgegenständen.
Die betroffenen Bürger und auch Unternehmen haben neben der strafrechtlichen Verantwortbarkeit der Klimaaktivisten auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche. Häufig fehlt es den Betroffenen jedoch an finanziellen Mitteln, um ihre Rechte durchsetzen zu können.
Daher hat der Hamburger Unternehmer Kalle Schwensen die Initiative „Recht für Helfer“ ins Leben gerufen. Es werden Spenden zu Gunsten von Betroffenen und Geschädigten durch die Klimaaktivisten gesammelt, um mit diesen Spendengeldern Schadensersatzforderungen, Unterlassungsforderungen und auch strafrechtliche Ansprüche juristisch verfolgen zu können.
Wer erhält meine Spende?
und die Rechtsanwaltskanzlei Mingers GmbH (www.mingers.law) setzt die Ansprüche der Betroffenen auf Selbstkostenbasis durch.
Jetzt spenden und Recht für Helfer unterstützen
Unterstützen Sie jetzt Betroffene und durch Klimaaktivisten Geschädigte mit einer Spende. Spenden ist über den nebenstehenden PayPal Button oder direkt über PayPal@recht–fuer–helfer.de möglich.
Natürlich kann auch per Bank-Überweisung gespendet werden:
Kontoinhaber: Advofund GmbH
Commerzbank
IBAN: DE98 3704 0048 0812 8290 00
Verwendungszweck: Spende – Recht für Helfer
Allgemeine Fragen zu den Klimaprotesten
Straßenblockaden sind grundsätzlich tatbestandliche und rechtswidrige Nötigungen.
Sofern die Polizei noch nicht vor Ort ist, befindet sich der von der Blockade betroffene Verkehrsteilnehmer in einer Notwehrlage.
Generell ist aber eher davon abzuraten, gewalttätig gegen Klimakleber vorzugehen. Ob es im Einzelfall wirklich eine berechtigte Notwehr ist, hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu ermitteln.
Wenn es infolge von Blockaden von Verkehr zu konkreten Schädigungen von Leben oder Leib dritter Personen kommt, können entsprechende Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte angenommen werden. Mit der Annahme solcher Delikte kann auch eine Haftstrafe einhergehen.
Zudem wurden bspw. vom Amtsgericht Heilbronn drei Aktivisten zu einer Haftstrafe wegen Nötigung verurteilt (3, 4 und 5 Monate ohne Bewährung), da sie wenige Stunden nach einem Urteil direkt wieder eine Straßenblockade herbeiführten. Die Angeklagten seien „völlig unbelehrbar“.
Die „Letzte Generation“ erfüllt die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung i.S.d. § 129 StGB vermutlich nicht.
Soweit organisatorische Strukturen von Mitgliedern erfasst sind, die dazu bereit sind, Straftaten zu begehen und Bestrafungen in Kauf zu nehmen, kann aber eine kriminelle Teilvereinigung angenommen werden.
Sie sind Betroffener oder haben sonstige Fragen?
Tragen Sie sich gerne in unser Formular ein, um Kontakt mit uns aufzunehmen.
Die Anwaltskanzlei Mingers. wird sich zeitnah bei Ihnen melden, um sich Ihrem Anliegen anzunehmen.